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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme am Gesundheitstraining

1.) Die Einrichtung gewährt dem Nutzer / der Nutzerin während der offiziellen Öffnungszeiten, welche durch Aushang in der Trainingseinrichtung und auf der Website bekanntgegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die Benutzung der oben vereinbarten Leistung.

2.) Der Nutzer / die Nutzerin bestimmt durch die Wahl der Erstlaufzeit die Höhe seines/ihres Beitrags. Die Vereinbarung wird auf Wunsch des Nutzers / der Nutzerin zunächst für die markierte Dauer geschlossen. Die Vereinbarung verlängert sich jeweils für die markierte Dauer, maximal jedoch um 12 Monate, falls sie nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens sechs Wochen vor dem jeweiligen Beendigungszeitpunkt schriftlich gekündigt wird. Maßgeblich ist der rechtzeitige Zugang der Kündigungserklärung (Posteingangsstempel).

Verlängerungsdetails unserer Tarife:

  • Starter-Angebot: Laufzeit 12 Monate, verlängert sich bei nicht fristgerechter Kündigung um weitere 12 Monate im Standard-Abo, bzw. wahlweise um 24 Monate im Spar-Abo.

  • Standard-Abo: Laufzeit 12 Monate, verlängert sich bei nicht fristgerechter Kündigung um weitere 12 Monate im Standard-Abo.

  • Spar-Abo: Laufzeit 24 Monate, verlängert sich bei nicht fristgerechter Kündigung um weitere 12 Monate im Spar-Abo.

  • Flex-Abo: Laufzeit 3 Monate, verlängert sich bei nicht fristgerechter Kündigung um weitere 3 Monate im Flex-Abo.

  • 10er-Karte: Laufzeit 12 Monateverlängert sich nicht automatisch, daher keine Kündigung möglich. Teilweise Rückerstattung ebenfalls nicht möglich.

Die aktuelle Preisübersicht findest du hier.

3.) Die vereinbarten Beiträge werden jeweils am 01. eines Monats im Voraus fällig. Die einmaligen Gebühren sind mit dem ersten Beitrag zu zahlen, sofern nicht anders angegeben.

4.) Der Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, Wehrdienst und vergleichbaren Verhinderungsgründen für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden. Aussetzungszeiträume bleiben in der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit, sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der Aussetzungszeit. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.

5.) Die Rechte des Nutzers / der Nutzerin aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar.

6.) Eine Haftung für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Einrichtung zurückzuführen.

7.) Eine Haftung der Einrichtung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Einrichtung oder eines Erfüllungsgehilfen beruht.

8.) Gerät der Nutzer / die Nutzerin schuldhaft mit mindestens drei Monatsbeiträgen in Verzug, so werden die gesamten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig.

9.) Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Nutzers sind der Einrichtung unverzüglich mitzuteilen. Durch schuldhafte Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Nutzers.

10.) Bei Rücklastschriften trägt der Nutzer / die Nutzerin die Gebühren in vollem Umfang, mindestens jedoch eine Pauschale von 10,00 EUR.

11.) Ändert sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, so ändert sich der monatliche Beitrag entsprechend.

12.) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.

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